Die Klägerin veranstaltet Kreuzfahrten. Ihre Kreuzfahrtschiffe sind mit einem Bildmotiv dekoriert, das aus einem am Bug angebrachten Kussmund, an den Bordwänden aufgemalten Augen und Wellenlinien nach Art von Augenbrauen besteht. Die Klägerin hat von dem das Bildmotiv schaffenden Künstler die Lizenz erhalten, die Bemalung an ihren Schiffen zu erhalten, zu restaurieren und zu reproduzieren. Der […]