Vor Nutzung einer Bezeichnung für Produkte und/oder Dienstleistungen muss zwingend eine Markenrecherche durchgeführt werden, bei der sowohl identische als auch ähnliche, insbesondere schriftbildlich und phonetisch ähnliche Marken berücksichtigt werden. Gleiches gilt auch vor Anmeldung einer Marke.
Grund für diese Tätigkeit ist, dass bei Nutzung einer Produktbezeichnung und/oder Benutzung einer Dienstbezeichnung, wie auch im Übrigen bei Neugründung einer Firma die Gefahr besteht, dass diese Bezeichnung bereits in identischer und/oder ähnlicher Form für Dritte (Wettbewerber) markenrechtlich geschützt wurde.
Dabei sind sowohl nationale Marken als auch Europamarken und internationale Marken zu berücksichtigen.
Bei der Recherche kommt es dabei nicht darauf an, dass nur identische Marken recherchiert werden, sondern auch ähnliche und dies unter Berücksichtigung der wesentlichen Markenbestandteile.
Da die rechtlichen Konsequenzen, bei nicht ausreichender Recherche, eventuell die Verletzung anderer Markenrechte bedeutet, kann dies weitreichende, auch finanzielle Folgen haben.
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Da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei Anmeldung Ihrer Marke keine Recherche oder Kollisionsprüfung durchführt, sollten Sie unbedingt professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Vertrauen Sie uns!
Was geschieht bei einer Markenrechtsverletzung?
Werden die Rechte Ihrer Marke verletzt, indem Dritte unter Ihrem Markennamen oder einem damit verwechselbaren Namen Produkte herstellen, bewerben und vertreiben, so können daraus Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, vielleicht auch Rückrufansprüche resultieren. Achtung: Das kann auch Ihnen passieren, wenn Ihre Markenrecherche nicht gründlich genug war. Grundsätzlich hat eine ältere Marke Priorität gegenüber einer jüngeren Marke und/oder geschäftlichen Bezeichnung.