Um eine Wortmarke zu schützen, bedarf es einer Anmeldung der Wortmarke. Bei der Anmeldung von Wortmarken ist darauf zu achten, unabhängig von einer vorangegangenen Markenrecherche, die Marke eine ausreichende Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft aufweist. Das bedeutet, vereinfacht dargelegt, dass die Wortmarke weder unmittelbar noch mittelbar das Produkt oder die Dienstleistung beschreibt und letztendlich auch kein Freihaltebedürfnis vorliegt.
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