Patentrecht

Ein neu erfundenes technischen Produkt oder Verfahren lässt sich als Patent schützen. Aber Achtung: Jede Erfindung muss absolut neu sein und darf vorher nicht der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Deshalb eignen sich nicht alle Erfindungen für die Anmeldung als Patent. Vertrauen Sie uns! Als Patentanwälte verfügen wir auf diesem komplizierten Rechtsgebiet über eine hohe Sachkompetenz. Aus diesem Grund sollte die Beratung durch einen Experten/ Anwalt Patentrecht selbstverständlich sein.

Was können wir für Sie tun?

Sie finden uns in Paderborn und Detmold.


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Patentrecht + Patentschutz

Womit beginnt jede Erfolgsstory? Mit einer Idee.

Innovative Produkte oder Verfahren zu entwickeln kostet viel Zeit und Geld. Umso wichtiger ist es, sein geistiges Eigentum vor Nachahmern zu schützen. Als alleiniger Nutzer Ihrer Erfindung können Sie sich außerdem ein starkes Alleinstellungsmerkmal am Markt erarbeiten. Auch wenn Sie planen, später Lizenzen zu vergeben, kann das Patentrecht oder Gebrauchsmusterrecht Voraussetzung dafür sein.

Erfindungen sind zeit- und kostenintensiv. Ein Patentverfahren ebenso. Deshalb sollten Sie unseren sachkundigen Rat einholen. Als Patentanwälte sind wir spezialisiert auf genaue Recherchen. So vermeiden Sie Doppelentwicklungen und schützen sich davor, fremde Schutzrechte zu verletzen.

Welche Voraussetzungen müssen Erzeugnisse oder Verfahren aufweisen, um als Patent geschützt werden?

Bevor Produkte, Gegenstände oder Verfahren als Patent angemeldet werden, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Erfindung muss neu sein. Das bedeutet, sie darf zuvor noch nicht in der Öffentlichkeit vorgestellt worden sein und somit nicht zum Stand der Technik zählen.
  2. Sie muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und eine Neuerung darstellen.
  3. Das Erzeugnis oder das Verfahren muss gewerblich genutzt werden können.

Wissenschaftliche Theorien, Entdeckungen oder Regeln für Spiele oder geschäftliche Abläufe können nicht patentiert werden. Genauso wenig wie alles, was gegen die guten Sitten oder ethische Grundsätze verstößt.

Achtung: Für die Anmeldung als Patent brauchen Sie kein fertiges Produkt oder ein Verfahren, das bereits in die Praxis umgesetzt wurde.

Was ist der Unterschied zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?

Patent und Gebrauchsmuster schützen Ihr geistiges Eigentum. Allerdings können mit Hilfe des Gebrauchsmusters nur gegenständliche Erfindungen geschützt werden, keine Verfahren. Während die Schutzdauer bei einem Patent 20 Jahre ab dem Anmeldetag beträgt, sind es beim Gebrauchsmuster maximal 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Im Gegensatz zum Patent wird ein Gebrauchsmuster nach Prüfung der Formalien ohne Prüfung der Schutzvoraussetzungen erteilt. Dadurch ist es aber weniger rechtssicher als ein Patent.

Wie läuft ein Patentanmeldeverfahren ab?

Es beginnt mit der Patentanmeldung. Dazu gehört unter anderem eine präzise Beschreibung der Erfindung, gegebenenfalls die Ausarbeitung und Anfertigung von Patentzeichnungen sowie der gewünschte Patentumfang, der in den Patentansprüchen festgelegt wird. Denken Sie daran, alle Formulierungen, Angaben und Beschreibungen müssen genau und vollständig sein. Als Patentanwälte kennen wir alle Anforderungen und übernehmen diese Aufgaben für Sie. Diese ausgearbeitete Anmeldung wird dann beim zuständigen Amt eingereicht. Zu berücksichtigen ist dabei zum Beispiel das deutsche Patentgesetz und/oder das europäische Patentübereinkommen.

Warum lohnt es sich, ein Patent eintragen zu lassen!

Unternehmen, die vielleicht sogar mehrere Patente eingetragen haben, verfügen über Wettbewerbsvorteile, eine positive Unternehmensbewertung und haben mehr Möglichkeiten eines innovativen Technologietransfers mit anderen Partnern. Ein Patent gibt Ihnen ein Alleinstellungsmerkmal über einen definierten Zeitraum. Außerdem können Sie Lizenzen auf Ihre Erfindung vergeben. Das bedeutet zusätzliche Umsätze.

National oder international? Wo kann das Patent angemeldet werden?

Lassen Sie Ihre Erfindung beim DPMA in Deutschland patentieren, können Sie auch nur dort Ihre Rechte geltend machen. Sind Sie auch auf dem europäischen oder auf internationalen Märkten tätig sind, dann empfiehlt sich auch eine Registrierung beim Europäischen Patentamt (EPA) oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Unser Tipp: Bei der Anmeldung eines deutschen Gebrauchsmusters oder einer deutschen Patentanmeldung haben Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erstanmeldung die Möglichkeit, auch die europäische oder internationale Anmeldung nachzureichen.

Gemeinsam mit Ihnen suchen wir die beste, sichere, aber auch kostenoptimale Lösung.

Unsere Leistungen:

  • Patent- und Gebrauchsmusterdatenbanken: Recherche und Beratung bei der Lösung technischer Probleme
  • Patentanmeldung und Patenterteilungsverfahren:
    • Vorab-Recherche und Beratung, insbesondere bei der Lösung technischer Probleme
    • Ausarbeitung und Einreichung gegenüber DPMA, EPA und internationalen Ämtern
    • Verwaltung, Vertretung und Einsprüche
  • Patentverletzungsangelegenheiten: Abmahnungen und Vertretung
  • Lizenzen: Beratung und Vertretung

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